FAQ – Die Antworten auf die wichtigsten Fragen

Was darf eine Haushaltshilfe für Sie tun?

Ihre Haushaltshilfe darf in Ihrem Wohnsitz die folgenden Aufgaben übernehmen:

  • Putzen
  • Fensterputzen
  • Waschen und Bügeln
  • Vorbereitung von Mahlzeiten
  • Staubwischen

Muss ich Arbeitsmaterial für die Haushaltshilfe haben?

Ja, sie müssen der Haushaltshilfe Putzmittel, Putzlappen, Eimer und Wischer sowie genügend Wasser zur Verfügung stellen.

Soll die Haushaltshilfe bei Ihnen bügeln, so müssen Sie über ein Bügeleisen und ein Bügelbrett verfügen.

Wo ist der Geschäftssitz der Alternative V.o.G.?

Der Geschäftssitz ist in der Dienststelle Eupen.

Was tun wenn ein Termin für eine Haushaltshilfe nicht wahrgenommen werden kann?

Wir bitten alle Kunden uns im Falle einer Abwesenheit 14 Tage im Voraus Bescheid zu geben. Rufen Sie dazu einfach in Eupen oder Sankt-Vith an.

Darf die Haushaltshilfe eine Wohnung putzen, die vermietet wird?

Nein, der Einsatz einer Haushaltshilfe in Wohnungen die vermietet werden ist nicht gestattet.

Darf die Haushaltshilfe eine Arztpraxis oder einen Wartesaal putzen?

Nein, der Einsatz einer Haushaltshilfe in beruflich genutzten Räumen ist nicht gestattet.

Darf die Haushaltshilfe Gartenarbeiten übernehmen?

Nein, Arbeiten im Garten, sowie Rasenmähen ist nicht gestattet.

Darf die Haushaltshilfe das Auto putzen?

Nein, das Putzen eines Fahrzeugs ist nicht gestattet.

Darf die Haushaltshilfe Kinder, Kranke oder alte Menschen betreuen?

Nein, eine Haushaltshilfe darf nicht als Betreuungskraft arbeiten.

Können Näharbeiten mit Dienstleistungsschecks bezahlt werden?

Nein, unsere Nähabteilung arbeitet nur gegen Barzahlung.

Wo bekomme ich Dienstleistungsschecks?

Dienstleistungsschecks können Sie auf www.wallonie-dienstleistungsscheck.be bestellen.

Wer verwaltet die Dienstleistungsschecks?

Dienstleistungsschecks werden im Auftrag der Wallonischen Region von der Firma Sodexo erstellt und verwaltet.

Ich habe Dienstleistungsschecks auf Papier. Sind diese genau so viel wert wie elektronische?

Ja, jeder Dienstleistungsscheck, egal ob auf Papier oder elektronisch, hat den gleichen Wert.

Haben Dienstleistungsschecks ein Verfallsdatum?

Ja, dieses steht auf jedem Scheck oder, im Fall von elektronischen Dienstleistungsschecks, im Dienstleistungsportal der Wallonischen Region.

Sie haben eine Frage, die wir hier nicht beantwortet haben?

Zögern Sie nicht uns an zu rufen: 087/32.12.90