Was darf eine Haushaltshilfe für Sie tun?
Ihre Haushaltshilfe darf in Ihrem Wohnsitz die folgenden Aufgaben übernehmen:
- Putzen
- Fensterputzen
- Waschen und Bügeln
- Vorbereitung von Mahlzeiten
- Staubwischen
Ihre Haushaltshilfe darf in Ihrem Wohnsitz die folgenden Aufgaben übernehmen:
Ja, sie müssen der Haushaltshilfe Putzmittel, Putzlappen, Eimer und Wischer sowie genügend Wasser zur Verfügung stellen.
Soll die Haushaltshilfe bei Ihnen bügeln, so müssen Sie über ein Bügeleisen und ein Bügelbrett verfügen.
Der Geschäftssitz ist in der Dienststelle Eupen.
Wir bitten alle Kunden uns im Falle einer Abwesenheit 14 Tage im Voraus Bescheid zu geben. Rufen Sie dazu einfach in Eupen oder Sankt-Vith an.
Nein, der Einsatz einer Haushaltshilfe in Wohnungen die vermietet werden ist nicht gestattet.
Nein, der Einsatz einer Haushaltshilfe in beruflich genutzten Räumen ist nicht gestattet.
Nein, Arbeiten im Garten, sowie Rasenmähen ist nicht gestattet.
Nein, das Putzen eines Fahrzeugs ist nicht gestattet.
Nein, eine Haushaltshilfe darf nicht als Betreuungskraft arbeiten.
Nein, unsere Nähabteilung arbeitet nur gegen Barzahlung.
Dienstleistungsschecks können Sie auf www.wallonie-dienstleistungsscheck.be bestellen.
Dienstleistungsschecks werden im Auftrag der Wallonischen Region von der Firma Sodexo erstellt und verwaltet.
Ja, jeder Dienstleistungsscheck, egal ob auf Papier oder elektronisch, hat den gleichen Wert.
Ja, dieses steht auf jedem Scheck oder, im Fall von elektronischen Dienstleistungsschecks, im Dienstleistungsportal der Wallonischen Region.
Zögern Sie nicht uns an zu rufen: 087/32.12.90